Vor Annahme einer Organstellung
- Auseinandersetzung mit der Gesellschaft bzw. deren Umfeld (früherer Geschäftsverlauf, finanzielle Situation, Potential)
Während der Dauer der Organstellung
- Einrichtung eines „Compliance-Programms“ zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten
- Sicherstellung zweckmässiger Kommunikation (aktuelles Reporting an das Organ)
- wenn nötig Beizug von Fachkräften
Nach Abgabe der Organstellung
- Einholen eines Entlastungsbeschlusses
- Aufbewahrung wichtiger Dokumente
- Abschluss einer Nachversicherung
Weiterführende Informationen zur Haftungsvermeidung
Empfehlungen zur Vermeidung der Haftung
- vor Annahme des VR-Mandates
- während des VR-Mandates
- nach Beendigung des VR-Mandates